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Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen |
Zuständigkeit |
Leistungsbereich SGB XII Sachgebietsleiter Matthias Reinecke Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
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Telefon |
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+49 391 540-6724 |
Fax |
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+49 391 540-6118 |
E-Mail |
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Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe). [+] Allgemeine Informationen
[+] Erforderliche Unterlagen
[+] Fristen
[+] Rechtsgrundlage
[-] Verfahrensablauf
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.
- Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
- Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
- Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
- Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
- Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.
[+] Voraussetzungen
[+] Bearbeitungsdauer
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